Wenn psychische Beschwerden den Alltag, Beziehungen oder das Berufsleben belasten, kann eine Verhaltenstherapie dabei helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu erproben. Bei Psychotherapie Schleich & Team arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin an Zielen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Die Behandlung richtet sich an Erwachsene. Sie verbindet eine sorgfältige diagnostische Einordnung mit einem verständlichen Erklärungsmodell und konkreten therapeutischen Schritten. Dabei geht es nicht nur um sichtbares Verhalten. Auch Gedanken, Gefühle, Motivation, körperliche Reaktionen, aktuelle Lebensbedingungen und prägende Erfahrungen können berücksichtigt werden.
Was Verhaltenstherapie bedeutet
Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren. Ausgangspunkt ist eine individuelle Verhaltensanalyse: Gemeinsam betrachten Sie, welche Bedingungen Ihre Beschwerden ausgelöst haben oder aufrechterhalten und in welchen Situationen sie besonders spürbar werden. Daraus entsteht ein persönliches Störungsmodell. Es soll nachvollziehbar machen, wie verschiedene Gedanken, Gefühle, körperliche Reaktionen und Verhaltensweisen zusammenwirken.
Auf dieser Grundlage vereinbaren Sie mit Ihrer Psychotherapeutin konkrete Therapieziele und wählen passende Methoden aus. Die Behandlung ist deshalb kein festes Programm, das bei allen Menschen gleich abläuft. Sie wird an Ihre diagnostische Einordnung, Ihre Lebensgeschichte, Ihre gegenwärtige Situation und Ihre Ziele angepasst. Transparenz ist dabei wichtig: Sie sollen verstehen können, woran Sie arbeiten, warum eine Methode vorgeschlagen wird und wie die Erfahrungen aus der Therapie für Ihren Alltag nutzbar werden können.
Bei welchen Beschwerden Verhaltenstherapie infrage kommen kann
Verhaltenstherapie kann bei unterschiedlichen psychischen Beschwerden eingesetzt werden. In unserer Praxis prüfen wir eine mögliche Behandlung bei Angst und Phobien, Depression, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Zwang, Stress und Burnout, Trauma sowie Schmerzen. Diese Aufzählung dient der Orientierung und ersetzt keine diagnostische Abklärung.
Ob Verhaltenstherapie in Ihrem Fall geeignet ist, hängt nicht allein von einem Beschwerdebegriff ab. Entscheidend sind die genaue diagnostische Einordnung, Ihre persönliche Situation und Ihre gemeinsam vereinbarten Ziele. Auch innerhalb eines Themenfeldes kann die Behandlung unterschiedlich aussehen. Ein belastendes Erlebnis lässt sich beispielsweise nicht ohne diagnostische Abklärung einem bestimmten Störungsbild zuordnen. Schmerzen werden ernst genommen und medizinisch abgeklärt; in einer Psychotherapie können psychische oder verhaltensbezogene Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Burnout wird als arbeitsbezogenes Phänomen eingeordnet, nicht als eigenständige medizinische Diagnose. Solche Unterschiede besprechen wir mit Ihnen, bevor eine Behandlung geplant wird.
So kann eine Verhaltenstherapie ablaufen
Am Anfang stehen das gegenseitige Kennenlernen, die Klärung Ihres Anliegens und die diagnostische Einordnung. Gemeinsam formulieren Sie Ziele und entwickeln ein verständliches Modell dafür, wie Ihre Beschwerden entstanden sein könnten und wodurch sie heute beeinflusst werden. Daraus leitet Ihre Psychotherapeutin mit Ihnen eine Behandlungsstrategie ab.
In den Sitzungen können Sie konkrete Situationen untersuchen, Gedanken und Bewertungen überprüfen, neue Lösungswege entwickeln oder Verhaltensweisen erproben. Welche Methode zum Einsatz kommt, wird nicht pauschal festgelegt, sondern aus Ihrer Situation und dem vereinbarten Therapieziel abgeleitet. Erfahrungen werden gemeinsam ausgewertet. Wenn sich neue Informationen ergeben oder sich Ihre Ziele verändern, kann auch die Planung angepasst werden.
Die therapeutische Zusammenarbeit soll offen und nachvollziehbar sein. Fragen, Unsicherheiten und Rückmeldungen haben deshalb einen festen Platz. Sie entscheiden über Ihre Therapieziele mit und besprechen, welche Schritte für Sie verständlich und umsetzbar sind.
Übungen zwischen den Sitzungen
Veränderungen werden häufig dort wichtig, wo Beschwerden auftreten: im Alltag. Deshalb können Sie mit Ihrer Psychotherapeutin vereinbaren, zwischen Sitzungen etwas zu beobachten oder auszuprobieren. Möglich sind zum Beispiel Verhaltensübungen, strukturierte Problemlöseschritte, die Überprüfung bestimmter Gedanken oder Methoden zur Selbststeuerung.
Solche Übungen sind kein standardisiertes Pflichtprogramm und keine Erfolgsgarantie. Sie werden gemeinsam ausgewählt und an Ihre aktuelle Belastbarkeit angepasst. In der nächsten Sitzung werten Sie aus, was Sie erlebt haben, was hilfreich war und wo Hindernisse aufgetreten sind. So fließen Alltagserfahrungen direkt in die weitere Behandlung ein.
Von der Anfrage bis zum Antrag bei der Krankenkasse
Nach Ihrer Anfrage klären wir zunächst, ob und in welchem Rahmen ein Termin angeboten werden kann. Der fachliche Einstieg ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort geht es darum, Ihre Beschwerden einzuordnen, einen möglichen Behandlungsbedarf zu prüfen und geeignete nächste Schritte zu besprechen. Eine Überweisung ist für die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten grundsätzlich nicht erforderlich.
Wenn eine Richtlinientherapie infrage kommt, folgen probatorische Sitzungen. Sie dienen dem weiteren Kennenlernen, einer genaueren Diagnostik und der gemeinsamen Behandlungsplanung. Vor einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie finden bei Erwachsenen mindestens zwei probatorische Sitzungen statt, möglich sind bis zu vier. Den Antrag auf eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bereiten wir mit Ihnen vor und reichen die erforderlichen therapeutischen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Krankenkasse.
Wie viele Sitzungen eine Verhaltenstherapie umfassen kann
Der persönliche Behandlungsumfang wird nicht allein durch eine Höchstzahl bestimmt. Er richtet sich nach dem diagnostisch festgestellten Bedarf, der Behandlungsplanung und der Entscheidung des Kostenträgers. Für gesetzlich versicherte Erwachsene gelten festgelegte Kontingente: Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten. Sie wird in zwei Schritten mit jeweils bis zu 12 Therapieeinheiten beantragt.
Bei einer verhaltenstherapeutischen Langzeittherapie können für Erwachsene zunächst bis zu 60 Therapieeinheiten beantragt werden. Bei einer bewilligten Fortführung sind bis zu 20 weitere Therapieeinheiten möglich. Die genannten Kontingente sind Obergrenzen der Richtlinienversorgung und keine Aussage darüber, wie lange Ihre Behandlung im Kalender dauert oder welches Kontingent in Ihrem Fall erforderlich ist. Das besprechen wir individuell mit Ihnen.
Kostenübernahme und Abrechnung
Verhaltenstherapie ist im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie ein anerkanntes Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob die Voraussetzungen für eine Behandlung erfüllt sind und welches Kontingent bewilligt wird, wird im beschriebenen Verfahren geklärt. Psychotherapie Schleich & Team unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung von Ihrem Vertrag und den vereinbarten Leistungen ab. Auch eine Behandlung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler ist möglich. Auf dieser Seite nennen wir bewusst keine Preise, damit alle Abrechnungsinformationen an einer Stelle aktuell bleiben. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten.
Verhaltenstherapie, Schematherapie oder Gruppentherapie
Welche Therapieform passt, hängt von Ihrem Anliegen, der diagnostischen Einordnung und Ihren Zielen ab. Eine verhaltenstherapeutische Einzeltherapie kann geeignet sein, wenn Sie Ihre individuellen Beschwerdemuster verstehen und konkrete Veränderungen im Alltag erarbeiten möchten.
Die Schematherapie erweitert die kognitive Verhaltenstherapie und richtet den Blick besonders auf tief verankerte, wiederkehrende Muster sowie die damit verbundenen Gefühle. Schematherapeutische Elemente können eine Verhaltenstherapie ergänzen, wenn dieser Schwerpunkt zu Ihrer Situation passt.
In einer Gruppentherapie können Sie zusätzlich von den Erfahrungen und Rückmeldungen anderer Teilnehmender profitieren. Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen lassen sich in der Gruppe unmittelbar wahrnehmen und bearbeiten. Gruppen- und Einzeltherapie können auch kombiniert werden. Welche Form für Sie sinnvoll ist, klären wir in einem diagnostischen Vorgespräch, nicht anhand einer allgemeinen Empfehlung auf der Website.
In Bockenheim vor Ort und per Videosprechstunde
Psychotherapie Schleich & Team behandelt Erwachsene in der Varrentrappstraße 55 in Bockenheim. Sitzungen können in der Praxis und, wenn das Format fachlich und persönlich geeignet ist, auch als Videosprechstunde stattfinden. Das kann insbesondere für Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet hilfreich sein, die nicht zu jedem Termin hier vor Ort sein können.
Ob die Videosprechstunde für Ihre Behandlung oder für einzelne Termine passt, klären Sie gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin. Informationen zu den Behandlerinnen finden Sie auf der Seite Team. Für den nächsten Schritt können Sie einen Termin anfragen oder über die Kontaktseite mit uns Verbindung aufnehmen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Wartezeit ist damit nicht zugesagt.
Wissenschaftliche Anerkennung und individuelle Planung
Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses führt Verhaltenstherapie als anerkanntes Psychotherapieverfahren und beschreibt ihre Grundlagen. Je nach diagnostizierter Störung können verhaltenstherapeutische beziehungsweise kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen leitliniengerecht empfohlen sein.
Ob das Verfahren und welche Methoden im individuellen Fall geeignet sind, wird anhand Ihrer Beschwerden, der diagnostischen Einordnung, Ihrer persönlichen Situation und der gemeinsam vereinbarten Ziele geklärt. Behandlungsergebnisse können individuell unterschiedlich ausfallen. Eine Erfolgs- oder Heilungsgarantie lässt sich daraus nicht ableiten.